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2. Maßnahmen nach Nummer 2.1.2 (automatisch beschickte Anlagen
zur Verfeuerung fester
Biomasse) bei Anlagen bis zu einer Nennwrmeleistung von 100 kW.
- Der Zuschuss beträgt 55 Euro je kW errichteter installierter
Nennwärmeleistung,
mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad
von
mindestens 90 %.
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